Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zum Coronavirus:
(Schuljahr 2020/2021)
Downloadbereich (wichtige Elternbriefe und Formulare, ...)
Die Notbetreuung in der Schule wird auch nach den Osterferien fortgesetzt. Falls Sie die Betreuung in Anspruch nehmen möchten, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus. Aktuelle Formulare finden Sie im Downloadbereich der Seite.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Kinder nur in der Notbetreuung aufnehmen können, wenn sie im Voraus dafür angemeldet wurden.
Wertvolle Unterstützung für die Eltern:
Das Kreisjugendamt des Rhein-Pfakz-Kreises hat ein Krisen- und Beratungstelefon für Eltern, Kinder und Jegendliche aus dem Rhein-Pfalz-Kreis eingerichtet, welches von Fachkräften bedient wird. Bei Interesse finden Sie im Downloadbereich dieser Seite ein Schreiben mit ausführlichen Informationen.
Das Bildungsministerium stellt kurze Bewegungs- und Sportprogramme, sogenannte "Challenges" für Grundschüler, zur Verfügung. Die Sportangebote finden Sie hier oder hier.
Das Skipping-Hearts-Team hat sich ein tolles Online-Programm für die Kinder ausgedacht. Jeden Freitag werden neue Übungen eingestellt, sodass die Kinder sich auch Zuhause fit halten können:
Unsere Schulsozialarbeiterin Myriam Kiefer ist auch während der Schulschließung montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr telefonisch unter der Nummer 0151 - 10928217 für Sie erreichbar. Nähere Informationen erhalten Sie im Downloadbereich dieser Seite.
Alba Berlin bietet auf Youtube eine tägliche Sportstunde für Kinder an.
Unter www.youtube.com/albaberlin können die Videos angeschaut werden. Bei den Downloads im unteren Bereich dieser Seite finden Sie die umfassende Information zu dem Programm.
Die Schule im Grünen in Worms bietet zu vielen Sachunterrichtsthemen kleine Forscheraufaben, Bewegungsspiele oder Handlungsanregungen, alles ganz einfach und ohne großen Aufwand und Materialbedarf zu Hause machbar.
Hierzu wurde eine Homepage eingerichtet, auf der die Aufgaben zu finden sind:
www.schule-im-gruenen-online.de
Tipps vom Grundschulverband: Was Kinder Zuhause lernen können!
Downloads (wichtige Elternbriefe und Formulare für die Notbetreuung):
Informationen zum Schutz gegen eine Infektion mit dem neuen Coronavirus
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
in den letzten Wochen hat sich das neue Coronavirus (SARS-CoV2) auch in Deutschland und Europa ausgebreitet.
Das Coronavirus wird von Mensch zu Mensch durch sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen. Eine Verbreitung der Viren kann somit über die Luft, aber auch über die Hände oder gemeinsam genutzte
Gegenstände erfolgen.
Wegen der vielen Kontakte in Gemeinschaftseinrichtungen spielen gerade Kinder und Jugendliche bei der Weiterverbreitung einer Infektion eine besondere Rolle. Die beiliegenden Hygienetipps zum Vorbeugen einer Infektion stellen einfache und effektive Maßnahmen dar, sich vor dem neuen Coronavirus zu schützen. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.
Um eine mögliche Ausbreitung zu verhindern, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen! Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule, wenn Sie Krankheitszeichen einer Atemwegsinfektion wie Fieber, Husten, Schnupfen etc. an ihm bemerken sondern gehen Sie mit Ihrem Kind sobald als möglich zu Ihrem Haus- oder Kinderarzt. Bitte weisen Sie den Arzt vorher telefonisch auf Ihr Anliegen hin, damit entsprechende Vorkehrungen getroffen werden können. Der Arzt wird ggf. das Gesundheitsamt einschalten.
Bitte teilen Sie uns auch einen positiven Befund mit.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken Ihnen schon im Voraus für Ihre Mithilfe bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen an unserer Schule. Sollte die Situation sich so ändern, dass die Empfehlungen angepasst werden müssen, werden wir Sie erneut informieren.
Ausführliche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Coronavirus, sowie praktische Hinweise zur Vorbeugung von Infektionen sind im Internet abrufbar unter www.infektionsschutz.de, www.rki.de und www.msagd.rlp.de .
Persönliche Beratung:
Die Schulleitung
Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zum Masernschutzgesetz
Liebe Eltern,
liebe Sorgeberechtigten,
ab 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Immunität gegen Masern nachweisen müssen.
Bei Minderjährigen[1] sind die Eltern bzw. Sorgeberechtigten verpflichtet, der Schule den Nachweis vorzulegen. Hierzu können Sie der Schule eine der folgenden Unterlagen vorlegen:
Wenn Sie der Schule eine ärztliche Bescheinigung (siehe 2. und 3.) vorlegen wollen, können Sie den beigefügten Vordruck zunächst Ihrem Arzt und anschließend der Schule vorlegen.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn
Was folgt, wenn der Nachweis nicht erbracht wird?
Wenn Sie den Nachweis nicht fristgerecht vorlegen, muss die Schulleitung Ihre Tochter oder Ihren Sohn bei Neuzugängen sofort und bei Bestandskindern ab dem 1. August 2021 u. a. mit Namen und Adresse an das zuständige Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt fordert Sie dann auf, den Nachweis zu erbringen. Legen Sie den Nachweis dort nicht vor, kann es ein Bußgeld verhängen. Ein Ausschluss vom Schulbesuch ist für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler im Masernschutzgesetz nicht vorgesehen.
Einzelheiten, wie die Schule die Kontrolle der vorzulegenden Nachweise organisieren wird, werden Sie gesondert erhalten.
Wir bitten Sie den Nachweis innerhalb der vorgesehenen Frist vorzulegen.
Soweit Sie grundsätzlich Fragen zum Masernschutzgesetz haben, finden Sie weitergehende Informationen auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.masernschutz.de).
[1] Volljährige Schülerinnen und Schüler sind für die Vorlage des Nachweises selbst verantwortlich.