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Downloads (wichtige Elternbriefe und Formulare für die Notbetreuung):
Informationen zum Schutz gegen eine Infektion mit dem neuen Coronavirus
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
in den letzten Wochen hat sich das neue Coronavirus (SARS-CoV2) auch in Deutschland und Europa ausgebreitet.
Das Coronavirus wird von Mensch zu Mensch durch sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen. Eine Verbreitung der Viren kann somit über die Luft, aber auch über die Hände oder gemeinsam genutzte
Gegenstände erfolgen.
Wegen der vielen Kontakte in Gemeinschaftseinrichtungen spielen gerade Kinder und Jugendliche bei der Weiterverbreitung einer Infektion eine besondere Rolle. Die beiliegenden Hygienetipps zum Vorbeugen einer Infektion stellen einfache und effektive Maßnahmen dar, sich vor dem neuen Coronavirus zu schützen. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.
Um eine mögliche Ausbreitung zu verhindern, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen! Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule, wenn Sie Krankheitszeichen einer Atemwegsinfektion wie Fieber, Husten, Schnupfen etc. an ihm bemerken sondern gehen Sie mit Ihrem Kind sobald als möglich zu Ihrem Haus- oder Kinderarzt. Bitte weisen Sie den Arzt vorher telefonisch auf Ihr Anliegen hin, damit entsprechende Vorkehrungen getroffen werden können. Der Arzt wird ggf. das Gesundheitsamt einschalten.
Bitte teilen Sie uns auch einen positiven Befund mit.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken Ihnen schon im Voraus für Ihre Mithilfe bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen an unserer Schule. Sollte die Situation sich so ändern, dass die Empfehlungen angepasst werden müssen, werden wir Sie erneut informieren.
Ausführliche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Coronavirus, sowie praktische Hinweise zur Vorbeugung von Infektionen sind im Internet abrufbar unter www.infektionsschutz.de, www.rki.de und www.msagd.rlp.de .
Persönliche Beratung:
Die Schulleitung
Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zum Masernschutzgesetz
Liebe Eltern,
liebe Sorgeberechtigten,
ab 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Immunität gegen Masern nachweisen müssen.
Bei Minderjährigen[1] sind die Eltern bzw. Sorgeberechtigten verpflichtet, der Schule den Nachweis vorzulegen. Hierzu können Sie der Schule eine der folgenden Unterlagen vorlegen:
Wenn Sie der Schule eine ärztliche Bescheinigung (siehe 2. und 3.) vorlegen wollen, können Sie den beigefügten Vordruck zunächst Ihrem Arzt und anschließend der Schule vorlegen.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn
Was folgt, wenn der Nachweis nicht erbracht wird?
Wenn Sie den Nachweis nicht fristgerecht vorlegen, muss die Schulleitung Ihre Tochter oder Ihren Sohn bei Neuzugängen sofort und bei Bestandskindern ab dem 1. August 2021 u. a. mit Namen und Adresse an das zuständige Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt fordert Sie dann auf, den Nachweis zu erbringen. Legen Sie den Nachweis dort nicht vor, kann es ein Bußgeld verhängen. Ein Ausschluss vom Schulbesuch ist für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler im Masernschutzgesetz nicht vorgesehen.
Einzelheiten, wie die Schule die Kontrolle der vorzulegenden Nachweise organisieren wird, werden Sie gesondert erhalten.
Wir bitten Sie den Nachweis innerhalb der vorgesehenen Frist vorzulegen.
Soweit Sie grundsätzlich Fragen zum Masernschutzgesetz haben, finden Sie weitergehende Informationen auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.masernschutz.de).
Entsprechendes Formular:
https://www.hhg-kl.de/images/stories/pdf/%C3%84rztliche_Bescheinigung_Masern.pdf
[1] Volljährige Schülerinnen und Schüler sind für die Vorlage des Nachweises selbst verantwortlich.